Konsultationen

Konsultationen dauern in der Regel bei einer Person 60 Minuten, bei mehreren Personen 60-120 Minuten. Der Stundenansatz beträgt Fr. 180.-. Telefonate, Mails sowie das Verfassen von Berichten werden nach Aufwand verrechnet.

Ich verfüge über eine Praxisbewilligung des Kantons Aargau und über eine Anerkennung durch den Verband der schweizerischen Krankenkassen tarifsuisse (santésuisse). Dies ermöglicht, Psychotherapien und Paartherapien über die Zusatzversicherung abzurechnen. Die Höhe der Kostenübernahme ist abhängig von der jeweiligen Krankenkasse. Bitte klären Sie vorgängig direkt mit Ihrer Krankenkasse ab, wie hoch der Anteil der übernommenen Kosten ist. Je nach Krankenkasse wird auch eine ärztliche Verordnung durch den Kinder- oder Hausarzt verlangt.

neu: Ab dem 01.07.2022 gilt das Anordnungsmodell. Damit kann die psychologische Psychotherapie mit einer ärztlichen Verordnung (durch Hausarzt, Kinderarzt, Psychiater und andere anordnungsbefugte Ärzte) neu über die Grundversicherung abgerechnet werden. Ich bin im Besitze einer Zulassung zur Abrechnung über die Grundversicherung.

Falls Ihr Kind oder Jugendliche/r (bis zum 20. Lebensjahr) bei der Invalidenversicherung (IV) angemeldet ist und eine ärztlichen Anordnung für Psychotherapie vorliegt, kann über die IV abgerechnet werden.

Terminverschiebungen oder -absagen bitte ich, frühzeitig bzw. mindestens 24 Stunden vorher mitzuteilen. Andernfalls werden die versäumten Konsultationen in Rechnung gestellt. Diese werden von der Krankenkasse nicht übernommen.